Die Wahl des ehelichen Güterstandes hat Einfluss auf das Pflichtteilsrecht. Dies sollte bei der Planung des Nachlasses stets mit berückichtigt werden.
Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer im Falle Ihres Ablebens Sie beerben würde. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
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