Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht

Rechtsgebiete

Immobilie

Der Bereich des Immobilienrechts bildet bekanntermaßen den Schwerpunkt der notariellen Tätigkeit. Er ist zugleich auch der Umfangreichste, denn hierunter ist nicht nur der einfache Grundstückskaufvertrag zu verstehen. Auch die Gestaltung und Beurkundung von Teilungserklärungen, Bauträgerverträgen und Erbbaurechten gehören ebenso dazu wie die Sicherung der Finanzierung, etwa über Grundschulden.

Als Notar bin ich für Sie insbesondere bei den nachfolgenden Urkundsgeschäften im Immobilienrecht tätig:

Vermögensnachfolge

Der Lenkung und Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten kommt in der notariellen Praxis ebenfalls eine besondere Bedeutung zu. In der Regel soll mit einer Übergabe etwa von Immobilien oder Grundstücken bereits vor dem Todesfall zur steuerlichen Optimierung und Ausnutzung der Freibeträge nach der Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht das Vermögen lenkend übertragen werden. Bei großen Vermögen bietet sich zumeist auch die Gründung von Familiengesellschaften an, um die Vermögensnachfolge zu sichern, ohne dabei die „Zügel aus der Hand“ geben zu müssen.

Unser Leistungsspektrum umfasst u.a.

Erben und Vererben

Nur wer sein Erbe plant und regelt wird später Streit vermeiden können!

Eine wichtige Planung für den „Fall der Fälle“ ist unverzichtbar, um für die Erben eine möglichst konfliktfreie Nachfolge zu ermöglichen. Nur wer von seinen Gestaltungsmöglichkeiten gebrauch macht, wird ungewollte Folgen, die sich zumeist aus der gesetzlichen Erbfolge ergeben, vermeiden können. Als Notar berate ich Sie umfassend zu den möglichen Gestaltungsoptionen, insbesondere auch in nicht ganz „linearen“ Familiensituationen, wie z.B. bei Patchworkfamilien.

Im Rahmen von Nachlasssachen beurkunden wir Erbscheinsanträge und begleiten unsere Mandanten im Nachlassverfahren.

Vorsorge

Vorsorge ist nicht nur ein Thema der Vermögensnachfolge. Vorsorge ist mehr, denn auch dann, wenn der Mandant nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbständig zu regeln, kann er sicherstellen, dass dennoch in seinem Willen gehandelt wird. Der Wille beschränkt sich dabei nicht nur auf die Vermögensangelegenheiten. Wichtig ist es auch die Fragen im Rahmen der Gesundheitsvorsorge frühzeitig zu klären.

Wir gestalten für Sie

Gesellschaften

Im Zusammenhang mit der Gründung von Gesellschaften beraten wir bereits im Zusammenhang mit der Gestaltung der Gesellschaftsfundamente, den Gesellschaftsverträgen bzw. Satzungen; sowohl bei Kapital- als auch Personengesellschaften. Darüber hinaus stehen wir für die notariellen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Umwandlungsvorgängen, wie z.B. Verschmelzungen oder Ausgliederung, zur Verfügung.

Familie

Drum prüfe, wer sich ewig bindet! Gleich ob die Eheschließung in jungen Jahren oder erst/wieder im hohen Alter; der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht immer die Optimale. Dabei muss es nicht gleich zu einer Gütertrennung kommen. Auch die gezielte Gestaltung der Zugewinngemeinschaft, etwa bei Unternehmerehen, sorgt für klare Verhältnisse.

Im Rahmen der Steueroptimierung kann es zur steueroptimierten Übertragung sinnvoll sein, den Güterstand nur „temporär“ zu wechseln. Bei der sogenannten Güterstandsschaukel wird der Güterstand der Zugewinngemeinschaft kurzzeitig aufgehoben, damit im Rahmen des Zugewinnausgleiches das Vermögen möglichst steuerfrei übertragen werden kann. Anschließend „schaukeln“ die Eheleute wieder zurück in den alten Güterstand.

Ebenso beurkunden wir Scheidungsfolgenvereinbarungen, unter Berücksichtigung der Unterhaltsverpflichtungen und der damit verbundenen Übertragungsgeschäfte.

Sonstiges

Kontakt

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!