Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
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Immobilienrecht

Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird, berate ich meine Mandanten bereits im Vorfeld der Anschaffung von Grundeigentum. Insbesondere die Bauträgerverträge unterliegen aufgrund ihrer u.a. auch baurechtlichen Elemente besonderen Bestimmungen, die für den zumeist branchenfremden Käufer kaum überblickbar sind.

Aber auch der Kauf einer gebrauchten Immobilie bietet für den Käufer eine Vielzahl von Risiken, denn üblicherweise wird in diesen Fällen die Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen. Nach der Übergabe der Immobilie zeigen sich nicht selten Mängel, von denen bei Abschluss des Vertrages keine Rede war. Dann ist in der Regel ein schnelles Handeln und eine lückenlose Dokumentation der Vertragsverhandlungen gefordert.

Darüber hinaus berate und vertrete ich sowohl Verkäufer und Käufer im Rahmen üblicher Grundstückstransaktionen. Bei Gewerbeimmobilien gilt es überdies eine Vielzahl von Besonderheiten, wie die Sicherung der steuerrechtlichen Belange nach § 75 Abgabenordnung, die Behandlung etwaiger Gewerberaummietverträge oder auch Haftung für Altlasten zu beachten.

Grundstücksrecht

Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum Albtraum wird.

Das Grundstücksrecht ist in Deutschland sehr komplex. Grundbuchblätter sind nicht selten auch für den erfahrenen Kaufmann kompliziert zu lesen und schwer zu verstehen. Dabei bilden Grundstücksrecht und Grundbuch das Fundament für den Erwerb und die Bewirtschaftung der Immobilie. Sie regeln die Rechte am Grundstück, vom Eigentum bis zu den nachbarlichen Beziehungen und dienen der Sicherung des Immobilienerwerbs und der Verwertung. Nachbarrechtliche Beziehungen oder auch Konflikte werden nicht selten über entpsrechende Belastungen der Grundstücke gelöst. In diesem Zusammenhang berate ich regelmäßig in den nachstehenden Bereichen:

Maklerrecht

Das Maklerrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch nur rudimentär geregelt.

Für den Wohnungsmakler finden sich noch ergänzende Vorschriften im Wohnraumvermittlungsgesetz. Dennoch ist das Maklerrecht wie nur wenige andere Rechtsgebiete der Immobilienwirtschaft von einer Vielzahl an richterlichen Entscheidungen geprägt.

Die Kenntnis des Richterrechts ist für eine rechtssichere Tätigkeit als Makler unerlässlich. Allzuhäufig werden Maklerverträge noch “per Handschlag” geschlossen und wichtige Fragen, die zum Entstehen der Provision führen, bleiben unbeantwortet. Für Auftraggeber und Makler ist eine klare und solide Vertragsgrundlage daher unerlässlich, um spätere Konflikte zu vermeiden.

Hierbei stehe ich beiden Vertragslagern in allen Phasen des Vermittlungsgeschäftes zur Seite, insbesondere bei der

Nachbarrecht

Das “Miteinander” kann durchaus sehr konfliktanfällig sein

Zumeist sind die Grenzen, was im gemeinsamen Leben unter Nachbarn hinzunehmen ist oder wie gehandelt werden darf, fließend. Spezialregelungen sind im Hessischen Nachbarrechtsgesetz für die typischen Konfliktherde wie Grenzbebauung, Fenster- und Lichtrecht und einiges mehr zu finden. Für die privatrechlichen Nachbarschaftskonflikte sieht das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Schlichtung (Hessen) vor, dass vor der gerichtlichen Auseinandersetzung ein Schlichtungsversuch im Rahmen eines Schiedsverfahrens zu erfolgen hat. Damit im Rahmen einer Schlichtung ihre Rechte bestmöglich gewahrt werden, begleite ich Sie gern bereits im Schlichtungsverfahren, damit die Vereinbarung, die am Ende einer jeden Schlichtung steht, ihren Vorstellungen optimal entspricht. Bei Bauvorhaben (und insbesondere bei Großbaustellen) ist der Abschluss einer Nachbarvereinbarung vor Beginn der Bauarbeiten regelmäßig anzuraten. Dies gilt insbesondere für den Nachbarn, der Wohn- und Geschäftsräume vermietet, da sich etwaig Ansprüche der Mieter wegen Beeinträchtigungen aus der Bautätigkeit ohne vertragliche Regelung nicht vollständig an den “bauenden Nachbarn” weitergeben lassen. Eine Nachbarvereinbarung kann hier Abhilfe und Rechtssicherheit schaffen.

Immobilienkauf

Caveat Emptor! Der Käufer möge prüfen!

Wer eine Immobilie erwirbt investiert viel Geld. Nicht selten werden die Ersparnisse aufgebraucht und über Finanzierung eine besondere finanzielle Belastung eingegangen. Um so ärgerlicher ist es dann, wenn sich der Traum vom Eigenheim zum Albtraum entwickelt. Wir beraten Mandanten bereits im Vorfeld von Immobilienkäufen aber auch im Prozess, sollte sich eine gekaufte Immobilie als „Geldgrab“ erweisen.

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