Stillschweigende Enterbung durch Schenkung?
Eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und unter Anrechnung auf den Pflichtteil kann als stillschweigende Enterbung ausgelegt werden.
Eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und unter Anrechnung auf den Pflichtteil kann als stillschweigende Enterbung ausgelegt werden.