Bei einer Kettenschenkung sollte möglichst darauf verzichtet werden, dies innerhalb einer Urkunde vorzunehmen.
Nur wer die Komplexität einer Rechtsfrage erfasst, kann erstklassig beraten. Aus diesem Grund haben wir uns bereits mit der Gründung im Jahr 2008 auf das Immobilien- und Erbrecht spezialisiert, in dem wir ausschließlich tätig sind. Das ermöglicht uns, bereits vom ersten Kontakt mit unseren Mandanten eine effiziente Beratung sicherzustellen.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen aus der Region. Über eine Kooperation mit einer Frankfurter Wirtschaftskanzlei beraten wir ferner bundesweit Unternehmen und Konzerne aus der Immobilienwirtschaft sowie die öffentliche Hand.
Termine können nur nach Vereinbarung vergeben werden.
Bei einer Kettenschenkung sollte möglichst darauf verzichtet werden, dies innerhalb einer Urkunde vorzunehmen.
Nicht jeder frühe Vogel fängt den Wurm! Bereits die Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches kann den Anfall von Erbschaftsteuer auslösen.
Save the date! Am 4. Juli 2023 laden wir Sie zu einer kostenfreien Veranstaltung rund um das Erbrecht im Kulturbahnhof Idstein ein. Erfahren Sie mehr zu den Themen Erbfolge, Testament, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Schenkungen zu Lebzeiten sowie Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Die Wahl des ehelichen Güterstandes hat Einfluss auf das Pflichtteilsrecht. Dies sollte bei der Planung des Nachlasses stets mit berückichtigt werden.
Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer im Falle Ihres Ablebens Sie beerben würde. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Kanzlei Dr. Koops
Dr. Matthias Koops
Rechtsanwalt und Notar
Bahnhofstraße 2
65510 Idstein
Telefon: 06126 – 5097340
Telefax: 06126 – 5097349
E-Mail: info@kanzlei-koops.de
Montag-Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do und Fr:
14:00 – 17:00 Uhr
Termine können nur nach Vereinbarung vergeben werden.