Handlungsfähig bleiben und Verantwortung übergeben! Kostenfreie Veranstaltung mit Tipps rund um das Thema Vollmacht, Patientenverfügung und Schenken. Besuchen Sie uns am 9. Oktober 2024 um 19 Uhr im Kulturbahnhof Idstein!
Nur wer die Komplexität einer Rechtsfrage erfasst, kann erstklassig beraten. Aus diesem Grund haben wir uns bereits mit der Gründung im Jahr 2008 auf das Immobilien- und Erbrecht spezialisiert, in dem wir als anwaltlicher Berater und Vertreter ausschließlich tätig sind. Das ermöglicht uns, bereits vom ersten Kontakt mit unseren Mandanten eine effiziente Beratung sicherzustellen.
Mit der Bestellung zum Notar im Bezirk des Amtsgerichts Idstein im Jahr 2022 bieten wir unseren Mandanten zusätzlich notarielle Dienstleistung in allen für die notarielle Tätigkeit anfallenden Urkundsgeschäften an.
Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen aus der Region.
Termine können nur nach Vereinbarung vergeben werden.
Aktuell finden keine Veranstaltungen statt.
An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen der Kanzlei. Eine Übersicht über unsere Veranstaltungen in der Vergangenheit finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite über den nachstehenden Link unter „Weitere Informationen“.
Wenn Sie gern von uns per E-Mail über künftige Veranstaltungen automatisch informiert werden möchten, nehmen wir Sie gern in unserem Veranstaltungsmailing auf. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail an event@kanzlei-koops.de.
Handlungsfähig bleiben und Verantwortung übergeben! Kostenfreie Veranstaltung mit Tipps rund um das Thema Vollmacht, Patientenverfügung und Schenken. Besuchen Sie uns am 9. Oktober 2024 um 19 Uhr im Kulturbahnhof Idstein!
Eine Unterschrift unter einem Testament muss am Schluss der Urkunde stehen und die Ernsthaftigkeit der letztwilligen Verfügung garantieren.
Alleine der Umstand, dass das formgültige Schriftstück sich auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt.
Die Wahl des ehelichen Güterstandes hat Einfluss auf das Pflichtteilsrecht. Dies sollte bei der Planung des Nachlasses stets mit berückichtigt werden.
Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer im Falle Ihres Ablebens Sie beerben würde. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Kanzlei Dr. Koops
Dr. Matthias Koops
Rechtsanwalt und Notar
Bahnhofstraße 2
65510 Idstein
Telefon: 06126 – 5097340
Telefax: 06126 – 5097349
E-Mail: info@kanzlei-koops.de
Montag-Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do und Fr:
14:00 – 17:00 Uhr
Termine können nur nach Vereinbarung vergeben werden.