Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht

Der Notar

Die Aufgaben des Notars

Die Aufgaben und Tätigkeiten eines Notars sind sehr vielseitig. Einerseits ist er Träger eines öffentlichen Amtes, das ihm vom Staat verliehen wurde und in dieser Funktion hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Andererseits ist der Notar für seine Klienten ein verschwiegener und unparteiischer Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten.

Notarinnen und Notare leisten Hilfestellung bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien, wie zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften, Testamenten, Ehe- und/oder Erbverträgen.

Neben Beurkundungen jeder Art ist der Notar auch für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften zuständig. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Der Notar als unparteiischer Berater der Parteien

Grundsätzlich gilt: der Notar ist immer dann zuständig, wenn zwei oder mehrere Parteien wegen bestehender Gemeinsamkeiten eine vertragliche Regelung brauchen, die ihren gemeinsamen Lebensweg begleitet und sie vor dem juristischen Fiasko bewahrt. Ob ein Vertrag für eine Partei wirtschaftlich sinnvoll ist, kann und darf der Notar nicht entscheiden.

Im Gesetz oder in anderen Bestimmungen kann zwingend die Inanspruchnahme eines Notars festgeschrieben sein. Aber, auch in allen anderen Fällen, z. B. auch beim Abschluss eines Mietvertrages hilft der Notar, sofern die Beteiligten dies wünschen.

Notarielle Tätigkeit ist effektiver Verbraucherschutz!

Neben der verbraucherschützenden Wirkung der Amtstätigkeit des Notars stellt diese Tätigkeit auch Bürgerschutz dar. Der Notar sichert auch bei sonstigen Verträgen ab, dass eine zu vereinbarende Transaktion sicher und ohne Verstoß gegen gesetzliche Ge- oder Verbote erfolgt. Unternehmer, die mit ihresgleichen Verträge vereinbaren sind ebenso geschützt wie Verbraucher, die solche Verträge miteinander schließen.

Fazit

Der Notar ist also mehr als nur ein Vorleser!

Kontakt

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!