Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
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Erstberatung

Was ist eine Erstberatung?

Wenn Sie Hilfe bei der Durchsetzung ihrer Rechte benötigen oder sich Ansprüchen Dritter ausgesetzt sehen, dann ist der Weg zum Anwalt in der Regel erforderlich.

Vielleicht wissen Sie aber auch nur nicht, was Ihre Rechte in einem besonderen Fall sind oder wie Sie sich verhalten sollen? Auch dann ist guter Rat gefragt.

Der Weg führt in der Regel zu einem ersten Beratungsgespräch, die sogenannte „Erstberatung“.

Die Erstberatung umfasst eine mündliche Beratung durch den Anwalt, welches dazu dient, den Sachverhalt zu erfassen und eine erste überschlägige und pauschale Einschätzung in Bezug auf die Rechtsfragen des Mandanten erteilen zu können.

Was umfasst die Erstberatung nicht?

Die Erstberatung dient nicht zur umfassenden Beratung und Bewertung ihrer rechtlichen Fragestellung. Der Anwalt wird im Gespräch erstmalig mit einem Sachverhalt konfrontiert und muss gegebenenfalls weitere Recherchen vornehmen. Sie sollten daher Verständnis dafür haben, dass allein in einem Erstberatungsgespräch nicht alle Probleme gleich gelöst werden können.

Dennoch können wir aufgrund unserer Spezialisierung und Beschränkung auf das Erb- und Immobilienrecht bereits hochqualifizierte Erstberatung bieten.

Ebenso gehört die Sichtung vorab übersandter Unterlagen oder gar eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs nicht mehr zur Erstberatung. Diese Schritte setzen die Aufnahme des Mandats zwingend voraus.

Wann endet die Erstberatung?

Die Erstberatung endet mit dem Beratungsgespräch.

Wir legen nach der Erstberatung eine Handakte an und erstellen einen Aktenvermerk über den Inhalt des Beratungsgespräches. So ist gewährleistet, dass wir auch noch eine lange Zeit nach dem Beratungsgespräch schnell den Sachverhalt wieder erfassen können, wenn eine Mandatserteilung oder spätere Fortsetzung der Angelegenheit erforderlich werden sollte.

Die Beantwortung weiterer Fragen, telefonisch oder schriftlich, sind nach dem Termin sind ebenfalls nicht mehr von der Erstberatung umfasst.

Was kostet eine Erstberatung?

Zunächst möchten wir über einen weit verbreiteten Irrtum aufklären: Eine Erstberatung ist nicht kostenlos.

Der Anwalt nimmt sich Zeit für den Mandanten und stellt dabei seine fachliche Expertise zur Verfügung. Manchmal können auch die Fragen des Mandanten im ersten Gespräch abschließend geklärt werden.Vor allem bei einem Fachanwalt wird üblicherweise aufgrund der hohen Spezialisierung und umfangreichen Erfahrung eine Erstberatung einen hohen Qualitätsstandard sichern.

Wir verstehen uns als Dienstleister des Mandanten und raten auch von aussichtslosen oder sehr kostspieligen Unterfangen ab. Eine kostenlose Erstberatung ist für eine seriöse Beratung im Rahmen der Rechtspflege daher  für keinen Anwalt möglich.

Die Kosten der Erstberatung hat der Gesetzgeber für den Verbraucher im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Gemäß § 34 RVG beträgt die Gebühr für einen Verbraucher netto 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19%).

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