Das Beurkundungsverfahren beginnt, sobald Sie den Notar mit der Beurkundung beauftragen, und es ist wichtig zu beachten, dass ein Abbruch des Verfahrens, beispielsweise durch die Rücknahme des Auftrags, bereits ab diesem Zeitpunkt mit Kosten verbunden ist.
Um den Entwurf erstellen zu können, benötigt der Notar einige Angaben, so z.B. zu den Kaufvertragsparteien, dem Kaufobjekt und natürlich dem Kaufpreis. Hierzu können Sie das von uns bereitgestellte Onlineformular nutzen.
Ist der Entwurf erstellt, wird er allen Beteiligten als PDF oder auf Wunsch auch per Post zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle können gern Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt werden. Bei Fragen zum Entwurf sollten Sie das Notariat kontaktieren. Gern erläutern wir Ihnen jederzeit den Entwurf und beantworten Ihnen ihre Fragen.