Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
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Das Mandat

Wie geht es weiter?

Kommen Anwalt und Mandant im Rahmen der Erstberatung zum Ergebnis, dass die weitere Verfolgung der Angelegenheit und ihrer Ansprüch sinnvoll ist, muss ein Mandatsauftrag erteilt werden.

Um eine Perspektive für die Erfolgsaussichten ihrer Angelegenheit ermitteln zu können, ist eine eingehende rechtliche Prüfung der Angelegenheit zwingend geboten. Hierbei ist es zunächst erforderlich, den Sachverhalt umfassend und wahrheitsgemäß zusammenzustellen. Nur auf Grundlage eines vollständigen und zutreffenden Sachverhaltes kann letztlich auch eine verwertbrare Aussage getroffen werden.

Bei reinen Beratungsmandaten, etwa zur Gestaltung von Verträgen, wird der erforderliche Regelungsumfang ermittelt und der Entwurf mit dem Mandanten gemeinsam besprochen.

Was muss ich als Mandant tun?

Um den Sachverhalt vollständig und transparent zu ermitteln, ist der Anwalt auf ihre Mitarbeit zwingend angewiesen.

Der Mandant ist nach den gesetzlichen Regelungen verpflichtet, dem Anwalt sämtliche Informationen bereitzustellen, die für die Bearbeitung des Mandats erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die gezielte Aufarbeitung und Zusammenstellung der notwendigen Informationen.

Häufig kommt es vor, dass umfangreiche Korrespondenz oder Unterlagen ungesichtet und unsortiert übergeben werden. In diesen Fällen muss der Anwalt erst einmal eine Strukturierung des Sachverhaltes und der zugehörigen Dokumente übernehmen, wodurch der Aufwand und damit auch die anfallenden Gebühren steigen. Mit einer transparenten Aufbereitung können Sie zu einer kosteneffizienten Bearbeitung ihrer Angelegenheit beitragen.

Für bestimmte Fallgestaltungen haben wir standardisierte Checklisten erstellt, die Ihnen die Aufbereitung vereinfachen.

Wie erfolgt die Kommunikation?

Da zwischen Anwalt und Mandant häufig persönliche und zuweilen auch empfindliche Informationen und Daten ausgetauscht werden, stellt sich natürlich auch die Frage nach entsprechend sicheren Kommunikationswegen.

Wir können unseren Mandanten mit der digitalten Webakte eine verschlüsselte Informationsplattform zur Verfügung stellen, die es ermöglicht eine sichere Kommunikation zu führen und auch den verschlüsselten Datenaustausch sicherstellt. Die Webakte ist das von uns bevorzugte Medium und für unsere Mandanten selbstverständlich kostenlos. Die onlinebasierte Akte bleibt während des Mandats für Sie geöffnet und Sie haben stets einen Überblick über den Stand der Fallbearbeitung.

Alternativ stehen selbstverständlich auch die üblichen Kommunikationswege, u.a. per E-Mail oder Post zur Verfügung.

Und wenn es zum Gericht geht?

In den meisten Fällen erleben wir es, dass die Mandanten das erste Mal mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden. Hier können wir Ihnen mit unserer Erfahrung als zuverlässiger Partner zur Seite stehen.

In der Regel muss ein Schriftsatz, etwa in Form einer Klageschrift oder Erwiderung gefertigt werden. Diesen erhalten Sie von uns vor der Übersendung an das Gericht zur Durchsicht und wir werden den Inhalt gemeinsam abstimmen. Hierbei werden wir Sie über die Besonderheiten des Prozesses informieren, etwaige Beweismittel erörtern und eine Strategie gemeinsam festlegen.

Vor dem ersten Gerichtstermin werden wir mit Ihnen den üblichen Verlauf einer Verhandlung auf Grundlage ihrer Falles durchgehen. Die Strategien für das Verfahren werden vorher besprochen, sodass Sie gut vorbereitet in die Verhandlungstermine gehen werden.

Was kostet die Beauftragung eines Anwalts?

Zwischen Mandant und Anwalt ist bei der Übernahme des Mandats eine Gebührenvereinbarung abzuschließen.

Wird eine Abrechnung der Gebühren auf der Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) vereinbart, so orientiert sich die Gebührenhöhe primär am Umfang des Mandats und des maßgeblichen Gegenstandswertes.

Alternativ kommt auch die Vereinbarung eines aufwandsabhängigen Honorars zu einem festgelegten Stundensatz in Frage.

Welcher Gebührenansatz der richtige Weg für Sie und ihr Mandat ist, wird im Rahmen der Erstberatung besprochen.

Und meine Rechtsschutzversicherung?

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, empfehlen wir vor der Erstberatung die Versicherung zu kontaktieren. Sie erfahren hierbei, ob für ihren Fall grundsätzlich Deckung besteht oder ob das jeweilige Rechtsgebiet möglicherweise aus dem Deckungsumfang ausgeschlossen ist.

In der Regel erhalten Sie für die Erstberatung eine Deckungszusage per Post. Die Abrechnung der Erstberatung erfolgt stets gegenüber dem Mandanten. Sofern Sie eine Deckungszusage erhalten haben, können Sie die von uns erhaltene Rechnung zur Erstattung bei ihrer Versicherung einreichen.

Sollte im Rahmen der Mandatsbearbeitung eine Deckungszusage der Versicherung benötigt werden, können wir uns sehr gern darum kümmern. Bitte beachten Sie aber, dass die Einholung der Deckungszusage grundsätzlich gebührenpflichtig ist. In Einzelfällen können wir jedoch die erste Deckungsanfrage kostenfrei stellen. Dies hängt letztlich vom Umfang des Mandats ab.

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