3. Welche personenbezogenen Daten verarbeitet die Kanzlei? Wozu und auf welcher Rechtsgrundlage tut sie dies und sind Sie zur Bereitstellung der Daten verpflichtet?
3.1 Mandatierung als Rechtsanwalt
Mandatieren Sie die Kanzlei als Rechtsanwalt, so verarbeitet sie diese Daten, um Sie zu identifizieren, zu beraten und zu vertreten, mit ihnen zu korrespondieren und um abzurechnen. Im Einzelnen erfolgt die Verarbeitung
- zur Vorbereitung und Durchführung eines Vertrags (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO),
- aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO) oder
- zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO).
Das berechtigte Interesse besteht darin, dass zur Bearbeitung von Mandaten teils auch die Verarbeitung personenbezogener Daten von Nicht-Auftraggebern, etwa Ehepartnern bei einer Ehescheidung, erforderlich sein kann, und dass die Daten zur Durchführung eines späteren Gerichtsverfahrens erforderlich sein können. Gegenstand der Verarbeitung können insbesondere folgende personenbezogene Daten sein:
- Vor- und Zuname,
- Geburtsname,
- Anschrift,
- Telefon- und Faxnummer,
- E-Mail-Adresse,
- Angelegenheit,
- Mietwohnung oder Eigenheim,
- Familien- und Güterstand,
- Staatsangehörigkeit,
- Hochzeitsdatum,
- Standesamt,
- Trennungsdatum,
- Angaben über einen Auszug aus gemeinsamer Wohnung,
- Name und Alter gemeinsamer Kinder,
- Beruf und Tätigkeit,
- Einkommen aus nichtselbstständiger und selbstständiger Tätigkeit, Mieteinkünfte, Renten- und Sozialleistungen, Kapitaleinkünfte, Zinsen, Unterhaltszahlungen und Kindergeld,
- Ausgaben für private Altersvorsorge, Krankenversicherung, Schulden, Fahrkosten zur Arbeit, Unterhaltszahlungen, Betreuungskosten und Sonstiges,
- Steuerklasse,
- Reinvermögen nach Abzug von Schulden,
- Bei früheren Ehen Vor- und Zuname des Partners, dessen Geburtsdatum, Heirats- und Scheidungsdatum,
- Bei einseitigen Kindern aus anderen Beziehungen Vor- und Zuname des Kinds und dessen Geburtsdatum,
- Angaben über Gebiete; über die eine Beratung gewünscht wird, z. B. Scheidung, Versorgungsausgleich oder Kindesunterhalt.
Eine Rechtspflicht zur Bereitstellung der genannten Daten besteht in der Regel nicht. Sollen Daten nicht angegeben werden, kann das Mandat jedoch möglicherweise nicht vollständig bearbeitet werden.
3.2 Mandatierung als Notar
Mandatieren Sie die Kanzlei als Notar, etwa im Rahmen eines Immobilienkaufs, einer GmbH-Gründung oder einer Beglaubigung von Unterschriften, so werden die Daten in Ausführung eines öffentlichen Amts zum Zweck der vorsorgenden Rechtspflege verarbeitet. Die Kanzlei verarbeitet diese Daten
- aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO, insbesondere in Verbindung mit §§ 11, 17, 22 ff., 28 BeurkG),
- zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe wie die Anmeldepflicht bei öffentlichen Registern (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO) oder
- zur Wahrung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. f DS-GVO).
Das berechtigte Interesse kann etwa darin bestehen, dass die Daten zur Durchführung eines späteren Beurkundungsverfahrens erforderlich sein können. Es kann sich auch um besondere Kategorien personenbezogener Daten wie Gesundheitsdaten handeln, soweit diese beispielsweise der Dokumentation Ihrer Geschäftsfähigkeit oder beurkundungsrelevanter Behinderungen aufgrund von Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DS-GVO in Verbindung mit den genannten Vorschriften des BeurkG dienen.
Je nach Angelegenheit kann es sich insbesondere um folgende Datenarten handeln:
- Vor- und Zuname,
- Geburtsname,
- Geburtsdatum,
- Anschrift,
- Telefon und Telefaxnummer,
- E-Mail-Adresse,
- Angelegenheit,
- Familien- und Güterstand,
- Staatsangehörigkeit,
- Steuer-Identifikationsnummer,
- Bankverbindung zwecks Immobilien-Kaufpreiszahlung,
- Bestellung einer Grundschuld zwecks Finanzierung
- Gemarkung, Flurnummer, Grundbuchblatt und Anschrift,
- Bebauung, z. B. ganzes Grundstück oder Teilfläche,
- Mitverkaufte bewegliche Gegenstände,
- Angaben zu Stellplätzen und Verwaltern,
- Fälligkeit des Kaufpreises,
- Nutzungsart der Immobilie, z. B. vermietet oder selbst genutzt,
- Übernehmer des Miet- oder Pachtvertrags,
- Zeitpunkt des Besitzübergangs,
- Räumungstermin,
- Höhe des Stammkapitals bei einer GmbH-Gründung,
- Anteil der Einzahlung bei einer GmbH-Gründung,
- Versandweg und Empfänger eines Urkundenentwurfs.
Es besteht eine Rechtspflicht zur Bereitstellung der genannten Daten, die sich in der Regel aus den genannten Rechtsvorschriften ergibt. Sollen Daten nicht angegeben werden, kann das Mandat möglicherweise nicht vollständig bearbeitet werden.