Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht

Beispiel Testament

Der Weg zum Testament

Das Testament ermöglicht dem Verfasser seinen letzten Willen niederzulegen und damit seinen Nachlass zu lenken. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Einzeltestament einer Person und dem gemeinschaftlichen Testament, welches jedoch ausschließlich (auch gleichgeschlechtlichen) Eheleuten vorbehalten ist.
Eine weitere Möglichkeit letztwillige Verfügungen ist der Abschluss eines Erbvertrages, der die Beteiligung Dritter und die zu Lebzeiten verbindliche Festlegung letztwilliger Verfügungen erlaubt. Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere erbrechtliche Verfügungen, die ein Erblasser zu Lebzeiten treffen kann, was die Komplexität des Erbrechtes verdeutlicht.

Die Vorbereitung

Damit der Termin beim Notar so effizient wie möglich wird, sollte das Beratungsgespräch gut vorbereitet werden. Hier helfen Ihnen entweder unsere KI-gestützten Online-Formulare oder das klassische PDF, welches den Testierenden eine erste Stütze bei der Zusammenstellung der notwendigen Informationen unterstützt.
Sollten Sie in der Vergangenheit schon einmal ein Testament errichtet haben sollten, ist es anzuraten, dieses Dokument dem Notar im Vorfeld zu übersenden, damit das Beratungsgespräch gezielt vorbereitet werden kann.

Das Beratungsgespräch

Da der Notar zur Erstellung der Urkunde den Willen des Testierenden ermitteln soll, ist insbesondere in den erbrechtlichen Urkundsgeschäften das Beratungsgespräch mit den Testierenden unerlässlich.
Der Notar ist vor allem auch in erbrechtlichen Angelegenheiten geschult und kann dem Testierenden Möglichkeiten, Chancen aber auch Risiken bei der gewollten Regelung aufzeigen.
Eine intensive Beratung ist unerlässlich. Vor allem sollte vom Testierenden die Vermögenssituation vorher zusammengestellt sein, damit die Möglichkeiten zur Vermeidung oder Reduzierung von Erbschaftssteuer sowie gesetzliche Steuerfreibeträge ausgenutzt werden können.

Die Erstellung des Entwurfes

Nach dem Beratungsgespräch ist vor dem Entwurf! Der Notar muss sich nun Gedanken machen, wie er die Wünsche des Testierenden am besten und sichersten umsetzen kann. Hierzu muss der Wille ins Zentrum gestellt und eine passende Struktur für das Dokument entwickelt werden.

Ein Testament sollte daher immer eine individuelle, maßgeschneiderte Urkunde und kein Standardformular sein!

Ist der Entwurf erstellt, wird dieser in der Regel per E-Mail an den Testierenden versendet. Da es sich hierbei um ein sehr persönliches Dokument handelt, erfolgt die Versendung selbstverständlich verschlüsselt und nur der Testierende kennt das zum Öffnen erforderliche Passwort.

Der große Tag ist da: die Beurkundung!

Endlich ist es geschafft und der Entwurf kann beurkundet werden.

Der Testierende oder die Testierenden erscheinen persönlich zur Verlesung der Urkunde. Natürlich können noch Änderungen bis zur letzten Minute vorgenommen werden und auch Fragen werden selbstverständlich beantwortet.

Wir sind der Meinung, dass dieser Termin für den Testierenden etwas Besonderes sein sollte. Aus diesem Grund steht er selbstverständlich im Mittelpunkt des Urkundsverfahrens.

Hinterlegung und Registrierung

Ist die Urkunde unterschrieben, erfolgt zunächst die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Diese hat unverzüglich zu erfolgen.

Der Notar erstellt die Abschriften für die Parteien und wird dann die Urschrift in die amtliche Verwahrung geben. Eine beglaubigte Kopie verbleibt in der Urkundensammlung des Notars und weitere Exemplare werden an den oder die Testierenden versendet.

Letztlich erhält der Testierende noch unmittelbar vom Nachlassgericht den Hinterlegungsschein. Damit ist dann das Beurkundungsverfahren abgeschlossen.