Das Testament ermöglicht dem Verfasser seinen letzten Willen niederzulegen und damit seinen Nachlass zu lenken. Zu unterscheiden ist grundsätzlich zwischen dem Einzeltestament einer Person und dem gemeinschaftlichen Testament, welches jedoch ausschließlich (auch gleichgeschlechtlichen) Eheleuten vorbehalten ist.
Eine weitere Möglichkeit letztwillige Verfügungen ist der Abschluss eines Erbvertrages, der die Beteiligung Dritter und die zu Lebzeiten verbindliche Festlegung letztwilliger Verfügungen erlaubt.
Darüber hinaus gibt es noch zahlreiche weitere erbrechtliche Verfügungen, die ein Erblasser zu Lebzeiten treffen kann, was die Komplexität des Erbrechtes verdeutlicht.