Kanzlei Koops | Idstein | Rechtsanwalt für Erbrecht
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3x Zahlung der erhöhten Miete ist Zustimmung zur Mieterhöhung

Der BGH hatte nun über einen Fall zu entscheiden, indem es keine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung einer Mieterin zum Erhöhungsverlangen gegeben hat.

Allerdings hat die Mieterin die erhöhte Miete ohne Vorbehalt insgesamt 3 mal gezahlt. Das kann, so der BGH, im Einzelfall als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung angesehen werden.

(BGH, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16)

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