
Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer im Falle Ihres Ablebens Sie beerben würde. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die gesetzliche Erbfolge.
Die Frage nach der Erbfolge ist für Laien nicht immer leicht zu beantworten. Nach unseren Erfahrungen kommen die Mandanten im Rahmen der erbrechtlichen Beratung, nachdem sie erfahren haben, wer sie alles beerben wird, zu der Erkenntnis, dass sie mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden sind.
Die Fehlerquelle bei der Gestaltung eines Testaments sollten Sie nicht unterschätzen. Die Testamente, die ohne juristische Beratung aufgesetzt werden, sind oftmals unklar, widersprüchlich oder zeitlich überholt und häufig sogar unwirksam. Regelungen zu Vermächtnissen, Vor- und Nacherbschaften, Pflichtteilsstrafklauseln u.s.w. sind komplexe juristische Vorgänge, bei denen eine professionelle Begleitung dringend anzuraten ist. Ebenso sollte genau hinterfragt werden, ob ein eigenhändiges Testament ausreicht oder nicht doch der Gang zum Notar anzuraten ist.
Sie sehen, Sie haben mehrere Möglichkeiten, wie Sie Ihr Testament gestalten könnten.
Um dies besser zu verstehen und ihren Nachlass optimal zu regeln, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung zur Seite. Scheuen Sie sich nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern bei der Planung ihres Nachlasses.