Berliner Balkone sind klein…
Zugegeben, die Überschrift ist durchaus provokativ zu verstehen, denn nach § 4 der Wohnflächenverordnung sind Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte mit ihrer Fläche bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche anzusetzen. Welcher Ansatz im Einzelfall der Richtige ist, hängt im Wesentlichen von der für die Lage […]