Wertermittlung durch Schätzung des Ortsgerichts

Ein Schätzgutachten eines Ortsgerichts ist grundsätzlich ebenso gut geeignet den Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen, wie ein umfassendes Sachverständigengutachten.

Ein Schätzgutachten eines Ortsgerichts ist grundsätzlich ebenso gut geeignet den Wertermittlungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten zu erfüllen, wie ein umfassendes Sachverständigengutachten.