Manchmal ist der Weg zum Anwalt kein Umweg, sondern die Abkürzung zur Lösung.
Manchmal ist nicht klar, welche Rechte Sie in einer bestimmten Situation haben oder wie Sie sich am besten verhalten sollten. In solchen Fällen ist es wichtig, verlässliche Informationen zu erhalten und die richtigen Schritte zu kennen. Genau hier setzt eine qualifizierte Beratung an.
Der erste Schritt ist in der Regel ein Beratungsgespräch – die sogenannte Erstberatung. Dabei schildern Sie den Sachverhalt, und der Anwalt gibt eine erste Einschätzung zu den rechtlichen Fragen. Diese mündliche Beratung dient dazu, die Situation zu erfassen und eine grobe Orientierung zu bieten, damit Sie wissen, wie es weitergehen kann.
Die Erstberatung ist wie der erste Kaffee am Morgen – nicht alles gelöst, aber der Kopf wird klar.
Beim ersten Gespräch lernt der Anwalt Ihren Sachverhalt kennen – und nein, er hat keine Kristallkugel. Manchmal sind zusätzliche Recherchen nötig, um alle Details zu klären. Deshalb ist es unrealistisch, in einer Erstberatung sofort alle Probleme vollständig zu lösen.
Was wir jedoch bieten können, ist eine fundierte erste Einschätzung. Durch unsere Spezialisierung auf Erbrecht und Immobilienrecht erhalten Sie bereits in der Erstberatung eine qualifizierte Orientierung. So wissen Sie, wo Sie stehen und welche Schritte sinnvoll sind.
Unterlagen können Sie uns gern vorab übermitteln, um die Vorbereitung zu erleichtern. Wir setzen dabei moderne Technologien und KI-gestützte Tools ein, um auch bei umfangreichen Dokumenten schnell einen Überblick zu gewinnen. Bitte beachten Sie: Eine detaillierte Auswertung oder eine schriftliche Zusammenfassung des Gesprächs erfolgt erst nach Mandatsübernahme.
Nach der Erstberatung legen wir eine Handakte an und erstellen einen Aktenvermerk über den Inhalt des Gesprächs. Damit stellen wir sicher, dass wir den Sachverhalt auch zu einem späteren Zeitpunkt schnell und zuverlässig nachvollziehen können – etwa, wenn eine Mandatserteilung erfolgt oder die Angelegenheit fortgesetzt werden soll.
Bitte beachten Sie: Die Beantwortung weiterer Fragen, sei es telefonisch oder schriftlich, gehört nicht mehr zum Umfang der Erstberatung. Für zusätzliche Klärungen oder eine vertiefte Bearbeitung ist die Mandatserteilung erforderlich, damit wir Ihre Angelegenheit umfassend betreuen können.