Ein Testament sollte daher immer eine individuelle, maßgeschneiderte Urkunde und kein Standardformular sein!
Endlich ist es geschafft und der Entwurf kann beurkundet werden.
Der Testierende oder die Testierenden erscheinen persönlich zur Verlesung der Urkunde. Natürlich können noch Änderungen bis zur letzten Minute vorgenommen werden und auch Fragen werden selbstverständlich beantwortet.
Wir sind der Meinung, dass dieser Termin für den Testierenden etwas Besonderes sein sollte. Aus diesem Grund steht er selbstverständlich im Mittelpunkt des Urkundsverfahrens.
Ist die Urkunde unterschrieben, erfolgt zunächst die Registrierung im Zentralen Testamentsregister. Diese hat unverzüglich zu erfolgen.
Der Notar erstellt die Abschriften für die Parteien und wird dann die Urschrift in die amtliche Verwahrung geben. Eine beglaubigte Kopie verbleibt in der Urkundensammlung des Notars und weitere Exemplare werden an den oder die Testierenden versendet.