Ist der Entwurf final, kann nach Vereinbarung eines Termins die Beurkundung des Kaufvertrages und ggfls. der Grundschuld erfolgen. Bitte bringen Sie zum Termin ihren Personalausweis oder einen gleichwertigen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Nun wird die Urkunde vom Notar verlesen und bei Bedarf erläutert. Auch sind zu diesem Zeitpunkt noch Änderungen und Ergänzungen möglich, sofern beide Parteien damit einverstanden sind.
Die Beurkundung wird dann mit Unterzeichnung durch Käufer, Verkäufer und Notar abgeschlossen.
Zeitgleich wird der Notar die Gemeinde/Stadt in der sich das Grundstück befindet kontaktieren und das sogenannte Negativattest einholen. Mit diesem Schriftstück erklärt die Gemeinde/Stadt, dass sie von ihrem gesetzlichen Vorkaufsrecht keinen Gebrauch macht.
Ebenso kümmert sich der Notar um die Löschung eventueller Belastungen bzw. die Eintragung der Grundschuld, damit das Darlehen dem Käufer für die Kaufpreiszahlung zur Verfügung steht.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, informiert der Notar die Parteien darüber, dass der Kaufpreis fällig ist.
Ist der Kaufpreis gezahlt, geht in der Regel hiermit der Besitz auf den Käufer über. Zusätzlich werden die Parteien auch die tatsächliche Übergabe vollziehen. Zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer aber noch kein Eigentümer des Grundstücks.
Ist der Eintragungsantrag vollzogen, erhalten die Parteien die Eintragungsbenachrichtigung des Grundbuchamtes.
Damit ist das Verfahren abgeschlossen!