Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Rückumwandlung von Wohnungseigentum in Miteigentum wird grunderwerbsteuer-lich nicht privilegiert und kann somit zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen.

Die Rückumwandlung von Wohnungseigentum in Miteigentum wird grunderwerbsteuer-lich nicht privilegiert und kann somit zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen.