Zusammengefasst sagt die Entscheidung des BGH, dass ein Notar strenge Bedingungen erfüllen muss, um die Aufnahme eines Nachlassverzeichnisses abzulehnen. Der Notar muss eigene Nachforschungen anstellen und den Erben zur Mitarbeit auffordern. Unklarheiten berechtigen den Notar nicht zur Verweigerung seiner Arbeit.
Diese Entscheidung stellt sicher, dass Nachlassverzeichnisse gründlich und umfassend erstellt werden, was zu einer besseren Transparenz und Genauigkeit bei der Ermittlung des Nachlassbe-stands führt. Gleichzeitig erhöht sie den Druck auf Notare und Er-ben, ihre Pflichten sorgfältig zu erfüllen.