Die Beglaubigung

Weil Vertrauen manchmal ein Siegel braucht.

Beglaubigungen

Die öffentliche Beglaubigung – der Stempel für Ihre Sicherheit.

Notare sind in Deutschland die Hauptakteure für öffentliche Beglaubigungen. Sie prüfen die Identität des Unterzeichnenden anhand eines gültigen Ausweisdokuments und bestätigen anschließend die Echtheit der Unterschrift oder eines Dokumentes. Die Beglaubigung wird dann mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Siegel des Notars versehen.

Sinn und Zweck
  • Rechtssicherheit: Die Beglaubigung schafft Vertrauen in die Echtheit der Unterschrift.
  • Schutz vor Betrug: Sie verhindert, dass gefälschte oder unautorisierte Unterschriften verwendet werden.
  • Formvorschriften: Viele Rechtsgeschäfte erfordern eine beglaubigte Unterschrift, um wirksam zu sein.
Beispiele für Beglaubigungen
  1. Grundbuchangelegenheiten: Bei der Eintragung einer Grundschuld muss die Unterschrift auf dem Antrag beglaubigt sein.
  2. Handelsregisteranmeldungen: Geschäftsführer müssen ihre Unterschriften für die Anmeldung einer GmbH beglaubigen lassen.

Unterschriftsbeglaubigung

Ausweis zeigen, unterschreiben, beglaubigen – so einfach ist Recht.

Wer glaubt, eine Beglaubigung sei ein trockener Akt, irrt: Sie beginnt mit einer Entscheidung. Entweder unterschreibt der Unterzeichner direkt vor dem Notar – das nennt sich „vollzogene“ Unterschrift – oder er erklärt, dass er bereits unterschrieben hat („anerkannte“ Unterschrift). Der Regelfall? Ganz klassisch: Stift in die Hand und vor dem Notar signieren.

Im Gegensatz zur Beurkundung prüft der Notar bei der Beglaubigung nicht den Inhalt des Textes. Die Verantwortung für das Geschriebene liegt allein beim Unterzeichner. Ob Deutsch, Englisch oder Klingonisch – die Sprache spielt keine Rolle. Der Notar bestätigt lediglich: Diese Unterschrift ist echt. Punkt.

Manchmal muss der Notar doch selbst kreativ werden – etwa bei Erbausschlagungen oder der Bestellung dinglicher Rechte wie dem Wohnungsrecht. Dann entwirft er den zu beglaubigenden Text. Aber keine Sorge: Auch hier bleibt die Beglaubigung das, was sie ist – ein Sicherheitsnetz für die Echtheit der Unterschrift, nicht für den Inhalt.

Dokumentenbeglaubigung

Die Kopie, die sich wie ein Original anfühlt.

Eine beglaubigte Abschrift ist mehr als nur eine Kopie – sie ist die offizielle Bestätigung, dass die Kopie dem Original entspricht. Der Notar prüft sorgfältig, ob jedes Detail übereinstimmt, und versieht die Kopie mit seinem Siegel. So wird aus einer einfachen Kopie ein rechtlich verlässliches Dokument.

Doch Vorsicht: Grundlage für die Beglaubigung ist immer das Original oder eine bereits beglaubigte Abschrift. Eine einfache Kopie reicht nicht aus – denn ohne Original kann der Notar keine Echtheit garantieren. Das schützt vor Manipulation und sorgt für maximale Rechtssicherheit.

Ob Urkunden, Zeugnisse oder andere wichtige Unterlagen: Mit einer beglaubigten Abschrift haben Sie die Sicherheit, dass Ihre Dokumente überall anerkannt werden. Bringen Sie also das Original mit – der Rest ist Sache des Notars.

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