Von der Theorie zur Praxis: Erstberatung trifft Mandatsauftrag.
Um die Erfolgsaussichten Ihrer Angelegenheit zuverlässig einschätzen zu können, ist eine sorgfältige rechtliche Prüfung unerlässlich. Grundlage hierfür ist ein vollständig und wahrheitsgemäß zusammengestellter Sachverhalt – denn nur auf einer soliden Basis lassen sich belastbare Aussagen treffen. Unvollständige Informationen führen hingegen eher zu Rätselraten als zu Rechtssicherheit.
Bei reinen Beratungsmandaten, etwa zur Vertragsgestaltung, wird zunächst der erforderliche Regelungsumfang ermittelt. Anschließend erfolgt die gemeinsame Besprechung des Entwurfs mit Ihnen, um sicherzustellen, dass die Lösung nicht nur juristisch einwandfrei, sondern auch praxisnah und verständlich ist. So entsteht ein Ergebnis, das sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch Ihren Vorstellungen gerecht wird.
Datenschutz ist kein Luxus, sondern Grundausstattung.
Mit unserer digitalen Webakte stellen wir Ihnen eine verschlüsselte Informationsplattform zur Verfügung, die eine sichere Kommunikation und den geschützten Austausch sensibler Daten ermöglicht. Dieses moderne Medium ist unser bevorzugter Weg der Zusammenarbeit und für Sie selbstverständlich kostenfrei. Während des gesamten Mandats bleibt die Webakte für Sie geöffnet, sodass Sie jederzeit den aktuellen Stand der Bearbeitung im Blick haben.
Sollten Sie die klassische Kommunikation bevorzugen, stehen Ihnen selbstverständlich auch die üblichen Wege wie E-Mail oder Post zur Verfügung. Ganz gleich, für welchen Kanal Sie sich entscheiden – Ihre Informationen sind bei uns in guten Händen.
Gerichtliche Auseinandersetzung – für Sie neu, für uns Alltag.
Wir stehen Ihnen mit Erfahrung und Verlässlichkeit zur Seite. In den meisten Fällen ist ein Schriftsatz erforderlich, etwa eine Klage oder Erwiderung. Bevor dieser an das Gericht geht, erhalten Sie ihn zur Durchsicht, und wir stimmen den Inhalt gemeinsam ab.
Dabei informieren wir Sie über die Besonderheiten des Verfahrens, besprechen Beweismittel und legen die passende Strategie fest. So wissen Sie jederzeit, wie wir vorgehen und warum.
Vor dem ersten Gerichtstermin bereiten wir Sie gründlich vor: Wir erläutern den Ablauf, gehen die Strategie durch und sorgen dafür, dass Sie sicher und gut vorbereitet in die Verhandlung starten.
Ohne klare Vereinbarungen bleibt’s bei unklaren Erwartungen.
Wird die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vereinbart, richtet sich die Gebührenhöhe in erster Linie nach dem Umfang des Mandats und dem maßgeblichen Gegenstandswert.
Alternativ kann ein aufwandsabhängiges Honorar zu einem festen Stundensatz vereinbart werden.
Welches Modell für Sie und Ihr Mandat am besten geeignet ist, klären wir gemeinsam im Rahmen der Erstberatung.
Gut abgesichert? Dann bitte vorab die Deckung prüfen.
Zunächst prüfen wir, ob für Ihren Fall grundsätzlich Versicherungsschutz besteht oder ob das betreffende Rechtsgebiet ausgeschlossen ist. In der Regel erhalten Sie für die Erstberatung eine Deckungszusage per Post. Die Abrechnung der Erstberatung erfolgt direkt gegenüber Ihnen als Mandanten. Liegt eine Deckungszusage vor, können Sie unsere Rechnung zur Erstattung bei Ihrer Versicherung einreichen.
Sollte im weiteren Verlauf des Mandats eine zusätzliche Deckungszusage erforderlich sein, übernehmen wir die Anfrage gern für Sie. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Einholung einer Deckungszusage grundsätzlich gebührenpflichtig ist.
So stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an Klarheit über den Versicherungsschutz und die damit verbundenen Abläufe haben.