Prospekthaftung auch bei Gewährleistungsausschluss

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie entspricht es üblicher Praxis, dass die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird.
Arglistige Täuschung beim Immobilienkauf

In einem angespannten Immobilienmarkt gerät der potentielle Käufer regelmäßig unter Druck.
Missbräuchliche Eigenbedarfskündigung – Was tun?

In den letzten Monaten ist eine massive Zunahme der Eigenbedarfskündigungen und damit auch von Gerichtsverfahren zu verzeichnen, was ein Spiegelbild der aktuellen Wohnungsmarktkrise sein dürfte.
Update: Eigenbedarfskündigung (Juni 2019)

Hohes Alter steht Eigenbedarfskündigung entgegen – Befinden sich die Mieter in einem hohen Alter, so kann dies dem Interesse des Vermieters auf Kündigung wegen Eigenbedarfs entgegenstehen.
Prospekthaftung beim Immobilienkauf

Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, wird in der Regel einen Ausschluss der Gewährleistung im notariellen Kaufvertrag vorfinden.
Vermieters Beweislast bei der Betriebskostenabrechnung

Mit seinem Urteil vom 07.02.2018 hat der BGH einmal mehr deutlich gemacht, dass der Vermieter die Voraussetzungen für die Umlage der Betriebskosten nachzuweisen hat.
3x Zahlung der erhöhten Miete ist Zustimmung zur Mieterhöhung

Der BGH hatte nun über einen Fall zu entscheiden, indem es keine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung einer Mieterin zum Erhöhungsverlangen gegeben hat.
Vermieters Kündigung bei Abriss und geplantem Neubau

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist in der Regel für den Vermieter sehr schwer, wenn nicht geradezu unmöglich.
BGH kippt Schriftformheilungsklauseln

Mit einer der wohl für das gewerbliche Mietrecht bedeutendsten Entscheidungen der letzten Jahre hat der Bundesgerichtshof nun Mietverträgen den letzten Rettungsanker zur Abwehr der auf einen Schriftformmangel begründeten Kündigung entzogen.
Berliner Balkone sind klein

Zugegeben, die Überschrift ist durchaus provokativ zu verstehen, denn nach § 4 der Wohnflächenverordnung sind Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte mit ihrer Fläche bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche anzusetzen.