Informationsveranstaltung: „Vorsorgen für Anfänger“ am 23. September 2026

Wir laden Sie herzlich zu unserer kostenfreien Informationsveranstaltung „Vorsorgen für Anfänger“ am 23. September 2026 um 19 Uhr im Kulturbahnhof Idstein ein!

Bereits im vierten Jahr bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend und verständlich über das Thema Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und vorweggenommene Erbfolge durch Schenkung zu informieren. Wie gewohnt ist eine Anmeldung nicht erforderlich – kommen Sie einfach vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Fragen rund um das Erben zu stellen und sich praxisnah beraten zu lassen. Der Abend richtet sich besonders an alle, die zum ersten Mal mit dem Thema Vererbung in Berührung kommen und eine verständliche Einführung wünschen.

Im Folgenden erfahren Sie, welche spannenden Inhalte und Schwerpunkte Sie bei der Veranstaltung erwarten.

VORSORGEVOLLMACHT Handlungsfähigkeit sicherstellen

Eine Vorsorgevollmacht regelt im Voraus, welche Person für jemanden entscheiden darf, wenn dieser wegen Krankheit oder Unfall nicht mehr selbst handeln kann. Durch eine solche Vollmacht kann in den allermeisten Fällen die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung entfallen, weil bereits eine vertretungsberechtigte Person feststeht. Das sorgt dafür, dass wichtige Entscheidungen – etwa zu Gesundheit, Wohnen oder Finanzen – schneller und flexibler getroffen werden können.

Die Handlungsfähigkeit bleibt damit auch in schwierigen Situationen weitgehend erhalten, und Abläufe werden klarer und einfacher.

PATIENTENVERFÜGUNG Ausdruck meiner selbstbestimmung

Die Patientenverfügung legt im Voraus fest, welche medizinischen Behandlungen in bestimmten Krankheitssituationen gewünscht oder abgelehnt werden, insbesondere bei schwerer Erkrankung oder am Lebensende.

Sie ist ein wichtiger Baustein zur Vorsorgevollmacht, weil sie dem Bevollmächtigten klare Vorgaben gibt, wie über Untersuchungen, Operationen oder lebensverlängernde Maßnahmen zu entscheiden ist. So kann der Bevollmächtigte im Ernstfall schnell und im Sinne des festgelegten Willens handeln und Angehörige sowie Ärztinnen und Ärzte von schwierigen Entscheidungsfragen entlasten.

Lenken durch Schenken, Vermögen richtig steuern

Wer frühzeitig Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, kann die Nachfolge optimal gestalten und Steuervorteile gezielt nutzen. Schenkungen bieten die Möglichkeit, die gesetzlichen Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer alle zehn Jahre voll auszuschöpfen – so lassen sich durch gestaffelte oder wiederholte Schenkungen größere Vermögen weitgehend steuerfrei übertragen.

Anders als bei der Erbschaft wird nicht der Wert im Todeszeitpunkt besteuert, sondern der meist niedrigere Wert zum Zeitpunkt der Schenkung. Zusätzlich kann Vermögen mit Nutzungsrechten wie Nießbrauch oder Wohnrecht übertragen werden, sodass der Schenker abgesichert bleibt. Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Rückforderungsrechte oder Auflagen bieten zusätzliche Sicherheit und Flexibilität. Auch die Pflichtteilsansprüche lassen sich gezielt steuern, da sie mit zunehmendem Zeitabstand zur Schenkung abschmelzen.

Durch eine kluge Nachfolgeplanung mit Schenkungen bleiben Vermögen und Familienfrieden bestmöglich erhalten – und unnötige Steuerbelastungen werden häufig vermieden

Auch in diesem Jahr stellen wir wieder eine Spendenbox auf und freuen uns über Ihre freiwillige Unterstützung für den Neubau des Hospizes in Idstein – alle Spenden kommen der Hospizstiftung Idsteiner Land e.V. zugute. Nutzen Sie diese Gelegenheit, sich anschaulich und verständlich über das wichtige Thema Erben zu informieren und zugleich ein wertvolles Projekt in unserer Region zu fördern.

Sehen wir uns am 23. September 2026 um 19 Uhr im Kulturbahnhof Idstein?