
Prospekthaftung auch bei Gewährleistungsausschluss
Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie entspricht es üblicher Praxis, dass die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird.
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Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie entspricht es üblicher Praxis, dass die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird.

In einem angespannten Immobilienmarkt gerät der potentielle Käufer regelmäßig unter Druck.

In den letzten Monaten ist eine massive Zunahme der Eigenbedarfskündigungen und damit auch von Gerichtsverfahren zu verzeichnen, was ein Spiegelbild der aktuellen Wohnungsmarktkrise sein dürfte.

Hohes Alter steht Eigenbedarfskündigung entgegen – Befinden sich die Mieter in einem hohen Alter, so kann dies dem Interesse des Vermieters auf Kündigung wegen Eigenbedarfs entgegenstehen.

Wer eine gebrauchte Immobilie kauft, wird in der Regel einen Ausschluss der Gewährleistung im notariellen Kaufvertrag vorfinden.

Mit seinem Urteil vom 07.02.2018 hat der BGH einmal mehr deutlich gemacht, dass der Vermieter die Voraussetzungen für die Umlage der Betriebskosten nachzuweisen hat.

Der BGH hatte nun über einen Fall zu entscheiden, indem es keine ausdrückliche schriftliche oder mündliche Erklärung einer Mieterin zum Erhöhungsverlangen gegeben hat.

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum ist in der Regel für den Vermieter sehr schwer, wenn nicht geradezu unmöglich.

Mit einer der wohl für das gewerbliche Mietrecht bedeutendsten Entscheidungen der letzten Jahre hat der Bundesgerichtshof nun Mietverträgen den letzten Rettungsanker zur Abwehr der auf einen Schriftformmangel begründeten Kündigung entzogen.

Zugegeben, die Überschrift ist durchaus provokativ zu verstehen, denn nach § 4 der Wohnflächenverordnung sind Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte mit ihrer Fläche bei der Ermittlung der tatsächlichen Wohnfläche anzusetzen.