3x Zahlung der erhöhten Miete ist Zustimmung zur Mieterhöhung
Allerdings hat die Mieterin die erhöhte Miete ohne Vorbehalt insgesamt 3 mal gezahlt. Das kann, so der BGH, im Einzelfall als konkludente Zustimmung zur Mieterhöhung angesehen werden.
(BGH, Beschluss vom 30.01.2018 – VIII ZB 74/16)