Ist ein potentieller Erbe durch den Verstorbenen enterbt worden, dann bleibt ihm dennoch der Pflichtteil. In der Praxis ist für die Berechnung des Pflichtteils aber eine umfassende Kenntnis über den Nachlass erforderlich, die der Pflichtteilsberechtigte in der Regel nicht hat. Hier unterstützen wir Sie vor allem bei der Ermittlung des Nachlasses, der Geltendmachung von Auskunftsansprüchen und letztlich auch der Berechnung des Pflichtteils.