Ihre Kanzlei für das Erb- und Immobilienrecht

Rechtsanwalt | Fachanwalt | Notar

Kanzlei Dr. Koops

Konsequent spezialisiert auf das Erb- und Immobilienrecht!

Nur wer die Komplexität einer Rechtsfrage erfasst, kann erstklassig beraten. Aus diesem Grund haben wir uns bereits mit der Gründung im Jahr 2008 auf das Immobilien- und Erbrecht spezialisiert, in dem wir als anwaltlicher Berater und Vertreter ausschließlich tätig sind. Das ermöglicht uns, bereits vom ersten Kontakt mit unseren Mandanten eine effiziente Beratung sicherzustellen.

Mit der Bestellung zum Notar im Bezirk des Amtsgerichts Idstein im Jahr 2022 bieten wir unseren Mandanten zusätzlich notarielle Dienstleistung in allen für die notarielle Tätigkeit anfallenden Urkundsgeschäften an.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Privatpersonen als auch mittelständische Unternehmen aus der Region.

Sie erreichen uns unter:

Termine können nur nach Vereinbarung vergeben werden.

Montag-Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
Mo, Di, Do und Fr:
14:00 – 17:00 Uhr

Veranstaltungskalender

Aktuell finden keine Veranstaltungen statt.

An dieser Stelle informieren wir Sie über aktuelle Veranstaltungen der Kanzlei. Eine Übersicht über unsere Veranstaltungen in der Vergangenheit finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite über den nachstehenden Link unter „Weitere Informationen“.

Wenn Sie gern von uns per E-Mail über künftige Veranstaltungen automatisch informiert werden möchten, nehmen wir Sie gern in unserem Veranstaltungsmailing auf. Schreiben Sie einfach eine kurze E-Mail an event@kanzlei-koops.de.

Kanzlei Dr. Koops Idstein | Rechtsanwalt & Notar | Erbrecht

Save the date! Am 4. Oktober 2023 laden wir Sie zu einer kostenfreien Veranstaltung rund um das Erbrecht im Kulturbahnhof Idstein ein. Erfahren Sie mehr zu den ThemenVorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie Schenkungen zu Lebzeiten und deren steuerrechtlichen Auswirkungen.

Aktuelles Recht

Alleine der Umstand, dass das formgültige Schriftstück sich auf einer ungewöhnlichen Unterlage befindet, lässt nicht den zwingenden Schluss zu, dass es sich bei dem Schriftstück nur um einen Entwurf handelt oder keine verbindliche letztwillige Verfügung darstellt.

Eine Schenkung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge und unter Anrechnung auf den Pflichtteil kann als stillschweigende Enterbung ausgelegt werden.

Unser Ratgeber

Die Wahl des ehelichen Güterstandes hat Einfluss auf das Pflichtteilsrecht. Dies sollte bei der Planung des Nachlasses stets mit berückichtigt werden.

Brauche ich ein Testament?

Stellen Sie sich doch einmal die Frage, wer im Falle Ihres Ablebens Sie beerben würde. Wenn Sie kein Testament aufsetzen, gilt die gesetzliche Erbfolge.

Kontakt

Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!