Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Rückumwandlung von Wohnungseigentum in Miteigentum wird grunderwerbsteuer-lich nicht privilegiert und kann somit zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen.
Die Rückumwandlung von Wohnungseigentum in Miteigentum wird grunderwerbsteuer-lich nicht privilegiert und kann somit zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen.