Das Beurkundungs- verfahren

Vom Entwurf bis zur Eintragung! Das Beurkundungsverfahren Schritt für Schritt.

Beratung

Die Vorbesprechung: Grundlage für eine passgenaue Beurkundung.

Der Umfang unserer Beratung richtet sich nach dem jeweiligen Rechtsgebiet. Bei einem gewöhnlichen Grundstückskauf genügt oft eine kurze Abstimmung und der Austausch relevanter Informationen – eine persönliche Vorbesprechung vor Erstellung des Entwurfs ist hier selten erforderlich.

Anders sieht es im Erb- und Familienrecht aus: Nach unserer Erfahrung ist in diesen sensiblen Bereichen eine ausführliche Vorbesprechung unverzichtbar. Nur so können wir die Handlungsmöglichkeiten transparent aufzeigen und gemeinsam die beste Lösung für alle Beteiligten entwickeln.

Der Notar dient also in der ersten Phase als unabhängiger und kompetenter Berater!

Entwurfstätigkeit

Wenn alles vorliegt, wird aus Informationen ein verbindlicher Entwurf.

Natürlich greift der Notar auf seine bewährte und ständig aktualisierte Mustersammlung zurück. Dennoch gilt: Kein Muster passt immer perfekt. Bei jedem Urkundsgeschäft prüft der Notar die Geeignetheit und passt den Entwurf den individuellen Wünschen der Beteiligten an. Häufig entstehen nach Versand des Entwurfs noch Fragen oder Änderungswünsche – auch diese werden selbstverständlich beantwortet und umgesetzt, notfalls sogar direkt im Beurkundungstermin.

Damit das reibungslos funktioniert, ist unser Beurkundungsraum technisch bestens ausgestattet. Hier können Anpassungen „live“ in Anwesenheit aller Beteiligten vorgenommen werden. So bleibt der Prozess transparent, flexibel und effizient – ganz ohne Papierchaos.

Beurkundung …oder die Vorlesestunde!

Vom Entwurf zur Unterschrift – jetzt wird es verbindlich.

Jetzt beginnt die berühmte „Vorlesestunde“: Der Notar liest die Urkunde vollständig vor und achtet dabei darauf, dass der Inhalt für alle Beteiligten klar und verständlich ist. Sollte er den Eindruck haben, dass einzelne Passagen noch Fragen aufwerfen, erläutert er diese sofort und stellt sicher, dass Bedeutung und Tragweite des Rechtsgeschäfts verstanden werden.

Fragen sind ausdrücklich erwünscht – den Notar zu unterbrechen ist nicht unhöflich, sondern sinnvoll! Denn beim Vorlesen fallen oft Details auf, die beim schnellen Durchlesen zu Hause übersehen wurden. Die Erfahrung zeigt: Gerade in dieser Phase entstehen wichtige Rückfragen, die für Klarheit sorgen.

Am Ende folgt die Unterschrift aller Beteiligten. Mit seiner eigenen Unterschrift schließt der Notar den Beurkundungsprozess ab – und aus einem Entwurf wird ein verbindliches Rechtsdokument.

Vollzug

Nach der Unterschrift ist nicht Schluss – jetzt beginnt der Vollzug.

Nach der Beurkundung beginnt die sogenannte Vollzugstätigkeit – und die kann je nach Urkundsgeschäft ganz unterschiedliche Dimensionen haben.

Beim Immobilienkauf startet der Notar eine ganze Reihe von Prozessen: Er holt Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen ein, beantragt die Auflassungsvormerkung, besorgt Löschungsbewilligungen für alte Belastungen und überwacht die Kaufpreisfälligkeit. Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind, veranlasst er die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Bei Testamenten oder Erbverträgen ist es etwas einfacher: Hier sorgt der Notar für die amtliche Hinterlegung und die Registrierung im zentralen Testamentsregister.

Eines gilt für alle Urkunden: Nach Abschluss des Beurkundungsverfahrens werden sie in die Urkundensammlung des Notars aufgenommen. So ist sichergestellt, dass jedes Dokument nicht nur rechtlich wirksam, sondern auch dauerhaft sicher verwahrt ist.

Dies und das! Neues aus der Praxis...

Immobilien-Suche

Prospekthaftung auch bei Gewährleistungsausschluss

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie entspricht es üblicher Praxis, dass die Gewährleistung für Sachmängel ausgeschlossen wird.
Kleine grüne Häuser stehen auf Stapeln aus Münzen mit Bauplänen im Hintergrund.

Keine Grunderwerbsteuerbefreiung bei der Aufhebung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Rückumwandlung von Wohnungseigentum in Miteigentum wird grunderwerbsteuerlich nicht privilegiert und kann somit zu zusätzlichen Steuerbelastungen führen
kanzlei-koops-banner-richtig-vorsorgen-1280-2

RICHTIG VORSORGEN für Anfänger! (24.9.2025)

Fragen über Fragen zu einem Thema, mit dem sich viele Menschen nur ungern beschäftigen wollen! Aber wir haben die Antworten für Sie.
kanzlei-koops-stellenanzeigen

Stellenanzeige als Notarfachangestellte (m/w/d) oder Notarfachwirt (m/w/d)

Wer Lust hat, Paragraphen zu jonglieren und dabei den Humor nicht zu verlieren, sollte einen Blick auf unsere Stellenangebote werfen.